Kindergeld für Bulgaren in Deutschland

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Wann haben Bulgaren einen Anspruch auf Kindergeld in Deutschland?

Oft erreichen uns Anfragen aus Deutschland und Bulgarien mit der Frage, wie der Anspruch auf Kindergeld von Bulgaren aussieht, die zeitweise oder dauerhaft in Deutschland leben oder arbeiten. Um diese Frage zu beantworten, versuchen wir die Thematik etwas ausführlicher zu beleuchten.

Vorab: In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kindergeld, die zahlen sprechen für sich: Endes des Jahres 2018 wurde für insgesamt 89.479 bulgarische Kinder und für 152.146 rumänische Kinder, deren Eltern (oder zumindest ein Elternteil) in Deutschland wohnten, Kindergeld überwiesen. Dabei lebten 14,7 Prozent der rumänischen Kinder und 8 Prozent der bulgarischen Kinder, für die Kindergeld geflossen ist, noch im Heimatland.

Anteil der Kindergeldempfänger aus Bulgarien vergleichsweise gering

Laut dem Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit ist der Anteil der Kindergeldempfänger an der Gesamtbevölkerung aus Bulgarien und Rumänien geringer als im Durchschnitt der deutschen Bevölkerung und deutlich geringer als im Durchschnitt der ausländischen Bevölkerung (15,0 Prozent).

In Rumänien beträgt das Kindergeld knapp zehn Euro monatlich, in Bulgarien umgerechnet 18 Euro monatlich für das erste sowie 25 Euro für jedes weitere Kind. Der Kindergeldbetrag in Deutschland ist in diesem Zusammenhang natürlich deutlich attraktiver. In Deutschland wird seit Juli 2019 ein Betrag von 204 Euro für die ersten zwei Kinder, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro für das vierte und jedes weitere Kind gewährt.

Bulgaren bei sehr kinderreiche Familien unter dem Durchschnitt

Die Statistiken der Familienkasse zeigen auch auf, wie kinderreich die Familien sind, die deutsches Kindergeld beziehen. Schaut man sich beispielsweise an, wie häufig für ein sechstes Kind Kindergeld gezahlt wird, so ist dies bei deutschen Familien – wie zu erwarten war – nur eine verschwindend geringe Anzahl, 0,22 Prozent um genau zu sein. Bei bulgarischen Familien sind es prozentual gesehen sogar noch weniger: 0,12 Prozent. Anders sieht es bei rumänischen Familien aus: Diese haben mit 1,01 Prozent ihrer Kindergeldbezieher, die mindestens für sechs Kinder Kindergeld erhalten, einen Spitzenplatz inne.

Rekordhalter sind, wie zu erwarten, Familien aus muslimisch geprägten Ländern: Algerien mit 1,04 Prozent und Marokko mit 1,06 Prozent. Bei türkischen Familien sind Sechs-Kind-Familien deutlich seltener, nur bei 0,34 Prozent ist dies der Fall. Alle Zahlen für 2018.

Wir haben bewusst den Wert “sechstes Kind” genommen, da die Statistik ab dann nur noch pauschal alle Berechtigten mit sieben oder mehr Kindern kummuliert. So erhält man also das beste Bild über sehr kinderreiche Familien, wobei es natürlich auch solche mit sieben, acht oder zehn Kindern gibt, für die Leistungen überwiesen werden.

Kindergeld wird jeder Person mit Wohnsitz in Deutschland gewährt

Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland hat Anspruch auf Kindergeld für leibliche und Stiefkinder genauso wie für im Haushalt lebende Enkelkinder oder Pflegekinder. Anspruch auf Kindergeld besteht in der Regel für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ist das Kind älter als 18 Jahre, kann der Anspruch weiterbestehen, sofern:

  • Das Kind nicht älter als 21 Jahre alt ist und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht sowie in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat bzw. in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz bei der jeweiligen Arbeitsvermittlung als arbeitsuchend gemeldet ist
  • Das Kinde noch nicht älter als 25 Jahre alt ist und sich in Schul- oder Berufsausbildung, Studium, in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten befindet oder einen Freiwilligendienst leistet. Ein anderer Grund könnte sein, dass das Kind wegen einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
  • Volljährige Kinder können nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur berücksichtigt werden, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder die Erwerbstätigkeit auf maximal 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit beschränkt ist. Ebenso sind Ausbildungsverhältnisse sowie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ausgenommen.

Es fließt auch Kindergeld für Kinder im Heimatland

Bulgaren in Deutschland erhalten Kindergeld bereits dann, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben, weitere Einschränkungen gibt es nicht. Auch Kinder, die noch im Heimatland wohnen, werden beim Erhalt des Kindergeldes berücksichtigt.

Das Bundesfamilienministerium hat daher im Jahr 2013 rechtlich geprüft, ob es durch eine Auflage der Schulpflicht für bulgarische Kinder und des Aufenthalts der Kinder innerhalb Deutschlands verhindert werden kann, dass Familien wegen des Kindergelds nach Deutschland einreisen. Jedoch sind solche Auflagen rechtlich nicht möglich. Immer wieder gibt es Initiativen, das Kindergeld am Aufenthaltsort der Kinder, für die es bezogen wird, und dem dortigen lokalen Preisniveau festzumachen, also in den meisten Fällen zu reduzieren. Diese sind jedoch immer wieder an EU-rechtlichen Hürden gescheitert.

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