Blaue Karte EU / Blue Card EU

Die Blaue Karte EU, auch Blue Card EU genannt, ist ein Nachweisdokument für den legalen Aufenthalt innerhalb eines EU-Mitgliedstaates zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Die Blue Card wird Angehörigen eines sogenannten Drittstaates, wie z.B. Bürgern der USA oder Chinas, ausgestellt.

Für EU-Inländer ist es durch die EU-Mobilitätsgesetze bereits ohne Weiteres möglich, in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten zu arbeiten – ganz ohne lange Arbeitserlaubnis-Prozedur. Hier findet die Blaue Karte EU also keine Anwendung.

 

 

Mit dem Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2009/50/EG) wurde zum 1. August 2012 die Blue Card EU (für Deutschland einschlägige Norm: § 19a AufenthG) eingeführt. Hierdurch wurde der Erhalt einer Arbeitserlaubnis für nicht-EU-Ausländer deutlich vereinfacht. Anspruch auf die Blaue Karte EU hat, wer einen in einem EU-Mitgliedsstaat anerkannten oder einen mit einem lokalen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Abschluss sowie ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorweisen kann.

Situation in Deutschland: Geringeres Mindestgehalt bei Mangelberufen

Die Blue Card setzt ein jährliches Mindestgehalt voraus, das zwischen Regelberufen und Mangelberufen divergiert. In Deutschland lag dieser Wert im Jahr 2014 bei 47.600 Euro bei sogenannten Regelberufen. In Mangelberufen war im Jahr 2014 lediglich ein Mindestgehalt von 37.128 Euro Voraussetzung, um Anspruch auf eine Blue Card EU zu erhalten. Als Mangelberufe gelten für den deutschen Arbeitsmarkt aktuell folgende Beschäftigungen:

  • Humanmediziner/in
  • IT-Fachkraft
  • Ingenieur/in
  • Mathematiker/in
  • Naturwissenschaftler/in

Unbefristete Niederlassungserlaubnis ist möglich

Bei erstmaliger Ausstellung wird die Blaue Karte EU auf maximal vier Jahre befristet. Sofern die Dauer des Arbeitsvertrages unter vier Jahren liegt, erfolgt die Erteilung der Blue Card für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich 3 Monate. Familienangehörige eines Inhabers einer Blue Card EU, dazu zählen Ehegatten und minderjährige ledige Kinder, erhalten zudem ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.

Nach 33-monatiger Beschäftigung erhält der Inhaber einer Blauen Karte EU eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, sofern in diesem Beschäftigungszeitraum regelmäßig Altersversorgungsbeiträge gezahlt wurden. Diese 33-monatige Frist verkürzt sich auf 21 Monate, wenn der Beschäftigte über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügt.

Beschäftigte aus Regel- und Mangelberufen halten sich die Waage

Im Jahr 2013 sind 4.651 Beschäftigte mithilfe einer Blue Card EU nach Deutschland eingereist. 2.786 von ihnen, also knapp 60%, arbeiteten in einem Regelberuf und 1.865 (ca. 40%) waren in einem sogenannten Mangelberuf tätig. Dabei stammten die meisten Beschäftigten aus Indien (21,9%), gefolgt von der Russischen Föderation (9,6%) und den Vereinigten Staaten von Amerika (6,8%).

Zwei Jahre nach Einführung der Blauen Karte EU, am 31. Juli 2014, waren ca. 17.700 Beschäftigte mit einer Blue Card EU im Ausländerzentralregister verzeichnet, darunter waren ca. 55% innerhalb eines sogenannten Regelberufs und 45% innerhalb eines Mangelberufs beschäftigt.

Voraussetzungen für die Blue Card in Bulgarien

In Bulgarien muss das Gehalt, dass der Arbeitgeber dem Antragssteller eine Blue Card anbietet, 1½ mal höher sein als das bulgarische Durchschnittsgehalt, berechnet auf den Daten für die zurückliegenden zwölf Monate vor Beginn des Arbeitsvertrages. Bulgarische Arbeitgeber müssen zudem nachweisen, dass sie 15 Tage versucht haben, die Vakanz durch einen Bulgaren oder gleichgestellten EU-Europäer zu besetzen und eine Weiterqualifizierung eines bereits eingestellten Mitarbeiters für die zu besetzende Position nicht möglich ist.

Was können wir für Sie tun?

  • Sie sind Arbeitgeber? Dann nutzen auch Sie die Chance der Blue Card EU und locken Sie vereinfacht Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland (sogenannte Drittstaaten-Arbeitnehmer) nach Deutschland.
  • Sie sind ein hochqualifizierter Arbeitnehmer und haben keine Arbeitserlaubnis für ein EU-Land, da Sie aus einem sogenannten Drittstaat kommen? Dann nutzen Sie die Chancen der Blauen Karte, um in einem EU-Mitgliedstaat zu arbeiten. Worauf warten Sie noch? Wann dürfen wir mit der Beratung auch bei Ihnen starten?

Suchen & Filtern

Suchen Sie nach Stellenangeboten
  • Spezialisierung

  • Stufe

  • Region

Jobs in Bulgarien

Suchen Sie nach Stellenangeboten in Bulgarien?

Jobs im Ausland

Suchen Sie internationale Stellenangeboten?