Rechtsberatung zum bulgarischen Arbeitsrecht

Unser Team wird durch eine auf das bulgarische Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin mit ausgezeichneten deutschen Sprachkenntnissen unterstützt. So können wir unseren Firmenkunden eine komplette Betreuung in Sachen Personal anbieten – auch nach einer erfolgten Vermittlung. Im Arbeitsrecht nach den Gesetzen der Republik Bulgarien, also ausdrücklich nicht für Deutschland, bieten wir Rechtsberatung auf folgenden Gebieten an:

  • Individuelle Ausfertigung und Überprüfung von rechtssicheren Werkverträgen, Dienstverträgen, Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen
    (nach Wunsch zweisprachig: Bulgarisch-Deutsch oder Bulgarisch-Englisch)
  • Konzeption von modularen Musterverträgen und Musterkündigungsschreiben
  • Entsendung von Mitarbeitern mit einem bulgarischen Arbeitsvertrag ins Ausland (A1 Formular) – was muss beachtet werden?
  • Rechtssichere Freisetzung von Mitarbeitern (Kündigung)
  • Beratung bei Kündigungsstreitigkeiten und Mediation
  • Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen
  • Konzeption und Umsetzung von flexiblen Arbeitszeitmodellen
  • Ausarbeitung und/oder juristische Überprüfung eines betrieblichen Verhaltenskodex
  • Beratung von Arbeitgebern bei der Umstrukturierungen und Reorganisationen des Betriebs und daraus entstehender Rechtsprobleme
  • Rechtsberatung in allen weiteren Bereichen mit einem direkten Bezug zum Arbeitsrecht

Wichtig: In Bulgarien besteht bis auf wenige Ausnahmen kein Anwaltszwang.

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