Die Entsenderichtlinie der EU
Die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern, auch als Entsenderichtlinie abgekürzt, regelt die Erbringung von Dienstleistungen im europäischen Raum. Durch die Arbeitnehmerentsendung im Rahmen der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen wird die räumliche Einheit zwischen dem Ort der vorübergehenden Erbringung einer Arbeitsleistung und dem territorialen Geltungsbereich des für das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Arbeitsrechts aufgehoben. Dadurch wurde eine europäische Regelung erforderlich.
Ein wesentlicher Punkt der Entsenderichtlinie ist das sogenannte Bestimmungslandprinzip.